Herzlich willkommen auf der Webseite des Kleingartenvereines „Am Hohen Hain“ Limbach-Oberfrohna e.V.
Der Kleingartenverein „Am Hohen Hain“ Limbach-Oberfrohna e.V. wurde 1979 gegründet, umfasst 42 Gärten und einen Gemeinschaftsgarten für Gartenfeste und Versammlungen. Die Anlage befindet sich in der Nähe des Waldgebietes Hoher Hain und sorgt durch gewachsene Hecken für abgetrennte Gärten und eine ruhige, fast private Atmosphäre. Wie diese schönen Gärten entstanden sind, lesen Sie hier.
Kleingartenanlage „Am Hohen Hain“ Limbach-Oberfrohna e.V.
Information über die Mitgliederversammlung am 18. April 2026
In der Mitgliederversammlung am 18. April 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die für alle Vereinsmitglieder/Gartenpächter verbindlich sind:
Beschluss Nr. 1/2026
Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2025.
Beschluss Nr. 2/2026
Entlastung der Hauptkassiererin für das Jahr 2025.
Beschluss Nr. 3/2026
Im Jahr 2026 sind 8 Arbeitsstunden/Garten Pflicht - Gärten mit Außenhecke 2 Stunden weniger.
Begründung: Durch die Beräumung der Gärten Nr. 11 und 30 besteht für 2026 ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstunden. Für die Außenhecke zählt nur der der obere Rand und der nach außen zeigende Teil, die Innenseite wird nicht den Arbeitsstunden zugerechnet, ebenso wie Schnittarbeiten am Grünstreifen vom Garagenkomplex.
Beschluss Nr. 4/2026
Erhöhung des Abgeltungsbetrages für nicht geleistete Arbeitsstunden von 15 €/Stunde auf 25 € /Stunde.
Begründung: Der Mehrbedarf an Arbeitsstunden für 2026 erfordert, dass sich alle an den Gemeinschaftsstunden beteiligen. Ansonsten müssen Fremdfirmen beauftragt werden, was eine Erhöhung der Beiträge für alle bedeuten würde.
Beschluss Nr. 5/2026
Wenn durch säumige Mitglieder ein Zweiteinsatz zum Wasser aufdrehen notwendig wird, wird am Einsatztag sofort eine Gebühr von 25 € fällig.
Begründung: Trotz rechtzeitiger Ankündigung des Termins zum Aufdrehen Wasser waren Wasseruhren nicht gewechselt, der Zugang nicht möglich und Wasserhähne nicht zugedreht.
Fotos der Wasseruhren werden nicht mehr anerkannt. Beschädigte Plomben und defekte Wasseruhren müssen sofort dem Vorstand angezeigt werden.
Weitere Information:
Gründung einer whatsapp-Gruppe für schnelle Informationen an die Mitglieder und Reduzierung des Verwaltungsaufwand. Sie darf aber nicht zur Beschwerdestelle oder zur Konfliktlösung genutzt werden.
Die separate Gartenordnung entfällt ab sofort, da 95 % dessen in der Rahmenklein-gartenordnung des Landesverbandes, die jedem Mitglied vorliegt, festgeschrieben ist.
2026 werden Gartenbegehungen durch den Vorstand stattfinden. Vorrangig geht es dabei um zu hohe Anpflanzungen wie Obstbäume und Hecken, die ab Oktober gekürzt bzw. angeglichen werden müssen und die Beräumung von Müllecken. Die gesetzlichen Vorgaben dazu kann jeder in der Rahmenkleingartenordnung und eigenen Unterlagen nachlesen. Nach der Begehung erhalten die betreffenden Pächter Post vom Vorstand.
Der Vorstand
Die Termine werden wie immer am Aushang, und hier im Kalender bekannt gegeben.

